Arbeitsschutzüberprüfung von Gerüstsystemen

Die Norm MSZ EN 15635 auferlegt den Betreibern von Lageranlagen Verpflichtungen. Für den sicheren Betrieb der Gerüstsysteme schreibt die Norm eine regelmäßige Überprüfung vor, die in max. 12 Monaten von einem Sachverständigen durchgeführt werden soll.
Mit der Durchführung der Gerüstüberprüfungstätigkeit stellen wir folgendes sicher:
  • von Fachmann durchgeführte Kontrolle, ausgestelltes Protokoll
  • Untersuchung im fungierenden Lager – bedarf keines Betriebsstillstandes
  • detaillierte Mängelliste
  • Reduzierung der Unfallrisiken, sichere Arbeitsdurchführung
  • die Lebensdauer der Gerüstsysteme kann durch infolge der Überprüfung eingeleiteten Maßnahmen (Reparatur, Wartung) erhöht werden